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AGB – Was Sie wissen sollten ...

Versicherung

Unsere Mietfahrzeuge sind zu Ihrer und unserer Sicherheit Vollkasko bei Wohnwagen mit einer Selbstbeteiligung von € 500,00 und bei Reisemobilen mit einer Selbstbeteiligung von € 1.025,00 versichert. Alle Reisemobile sind mit einem Euro-Schutzbrief ausgestattet. Darüber hinausgehende Erstattungspflicht durch den Vermieter entsteht nicht.

Kaution und Zahlung

Bei Übergabe des Fahrzeuges ist eine Kaution in Höhe der Versicherungsselbstbeteiligung von € 500,00 bzw. € 1.025,00 bar zu hinterlegen, die Sie nach Rückgabe des Fahrzeuges, solang es sich in vertragsmäßigen Zustand befindet, zurückerhalten. Bei Vertragsabschluss sind mindestens € 50,00 als Anzahlung zu entrichten. Der restliche Betrag wird bei Fahrzeugübergabe bezahlt oder zwei Wochen vorher auf unser Konto 303 951 700 bei der Volksbank Rhede (BLZ 428 618 14) überwiesen.

Wartung unterwegs

Reparaturen und erforderliche Inspektionen sind vom Mieter auch während der Mietzeit in einer autorisierten Vertragswerkstatt durchzuführen. Verauslagte Kosten werden bei Vorlage der Belege bei Rückgabe des Fahrzeuges erstattet, sofernder Mieter für den Schaden nicht selber haftet. Für den Ihnen enstehenden Zeitverlust können wir leider nicht aufkommen. Reparaturen über € 50,00 stimmen Sie bitte vorher telefonisch mit dem Vermieter ab. Bitte prüfen Sie den Reifendruck bei jedem Tankstop. Außerdem ist bei Reisemobilen der Ölstand regelmäßig zu kontrollieren.

Rücktritt

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sollte sich ein Rücktritt nicht vermeiden lassen, berechnen wir bis zu 90 Tage vor Mietantritt 10%, bis zu 30 Tage vor Mietantritt 50 % und danach 90 % der Vertragssumme.

Gewichtsangaben

Die Angabe über Eigengewichte der Mietfahrzeuge sind auf den Durchschnitt bezogene Angaben des Herstellers, können vom tatsächlichen Gewicht also abweichen.

Reinigung

Die Mietfahrzeuge müssen grundsätzlich besenrein mit entleerten Abwasser- und Fäkaltanks und gesäuberter Toilette zurückgegeben werden, andernfalls werden zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt und vor der Kaution in Abzug gebracht. Für eine nicht entleerte und gesäuberte Toilette weden pauschal € 128,00 in Rechnung gestellt. Außenreinigung € 77,00, Innenreinigung € 103,00

Die Mietmobile müssen vollgetankt zurückgegeben werden.

Verspätete Rückgabe

Durch Überschreitung der vereinbarten Mietzeit können erhebliche Komplikationen entstehen und eine Vermietung u. U. gänzlich entfallen. Wir müssen Ihnen daher für eine verspätete Rückgabe von bis zu 2 Stunden über vertraglicher Vereinbarung € 26,00 je angefangene Stunde berechnen.

Führerschein

Für das Führen unserer Reisemobile genügt Ihr PKW Führerschein der Klasse 3. Der Fahrer muss jedoch seine Führerschein-Probezeit bei Mietantritt beendet haben und mindestens 21 Jahre alt sein.

Nutzung des Fahrzeuges

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von dessen Familienangehörigen sowie von den Personen, die dem Vermieter schriftlich benannt worden sind, benutzt werden. Jede sonstige Weitergabe des Fahrzeugs ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur von Inhabern einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis geführt werden. Bei Verstoß hat der Vermieter ein Recht zur fristlosen Kündigung. Der Mieter haftet für jeden durch unerlaubte Weitergabe oder Führung des Wagens verursachten Schäden uneingeschränkt. Der Mieter verpflichtet sich, auf Verlangen bei Vermieter die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs bekanntzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst bekannt sind. Für jedes Verschulden von Fahrern, an die der Mieter des Fahrzeugs weitergegeben hat, haftet er persönlich. Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeugs die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten. Dem Mieter ist untersagt, dass Fahrzeug bei Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, entzünbaren, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder Straftaten, auch wenn diese nur nach Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden oder einzusetzen.

Verhalten bei Unfällen

Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter unbedingt die Polizei zu vertsändigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekanntgegebene Versicherungsnummer sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten. Ist das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu benachrichten. Dasselbe gilt bei allen Schäden, die über die vereinbarte Eigenhaftung des Mieters hinausgehen.